Immer mehr Menschen achten auf Ihr Aussehen. Glatte, straffe und fleckenlose Haut im Gesicht, Handrücken, Decoltee und am Körper wirkt attraktiv und jung. Die besten narbenlosen Ergebnisse können wir mit unseren Profilasern bei der schmerzlosen Behandlung erreichen.
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Wie kann man die Alterswarzen behandeln?
Die Behandlung von Alterswarzen durch einen Hautarzt ist die sicherste Lösung. Ein Facharzt für Hautkrankheiten (Dermatologe) kann die Alterswarzen z.B. mit Laser, Vereisung, Abschabung entfernen. Leider kann man dabei nicht verhindern, dass die Alterswarzen (seborrhoische Keratosen) an weiteren Körperstellen auftreten.
Die Behandlung der Alterswarzen
Aus medizinischer Sicht ist die operative Entfernung der Alterswarzen in äusserst wenigen Fällen zwingend erforderlich.
Wenn Sie sich durch die Alterswarzen kosmetisch gestört fühlen, können wir Ihnen diese komplett schmerzfrei, sicher, elegant und narbenfrei mit dem Laser entfernen. In unserem Laserzentrum wird ambulant nach der örtlichen Betäubung die Warze mit dem Laser abgetragen. Es bildet sich nach der Entfernung eine Wundkruste, die nach ca. 10 Tagen abfällt.
Unterschiede zwischen Leberflecken, Muttermalen, Altersflecken, Lentiginges.
Abgrenzung zwischen gutartigen Hautflecken, Leberflecken, Altersflecken, Muttermalen und dem bösartigen schwarzen Hautkrebs (Melanom).
Altersflecken
Auf der Haut eines jeden Menschen sind verschiedene dunkel gefärbte Hautflecken zu finden. Im Volksmund werden diese als Muttermal, Leberfleck oder Altersfleck zusammengenommen.
Die medizinisch-wissenschaftliche Bezeichnungen dafür sind Lentigines, Basalzellpapillom, Nävi, Hyperpigmentierungen.
Altersflecken kommen vor allem an den Handrücken und im Gesicht vor.
Altersflecken, Muttermale oder Leberflecken können sich im Laufe des Lebens verändern. Sie können grösser werden oder sich vermehren. Für diese Veränderungen können Umwelteinflüsse wie die UV-Bestrahlung oder körpereigene Faktoren wie z. B. die Erbanlagen, die Schwangerschaft oder hormonelle Einflüsse während der Wachstumsphase in Frage kommen.
Gefahr von Leberflecken, Muttermalen oder Alterflecken
Jegliche auffallenden Hautflecken müssen von einem Facharzt untersucht werden.
Bei dieser Begutachtung wird der Spezialist die dunklen Hautflecken in Muttermale (Nävus) oder Alterspigmentflecken unterteilen, da diese eine verschiedene Entstehung aufweisen. Sie sind grössten Teils harmlos, können aber bösartig werden.
Hat der Hautarzt einen verdächtigen Flecken ausgemacht, sollte er aus medizinischer Sicht entfernt werden um ein bösartiges Geschwulst auszuschliessen. Die Therapie der Wahl ist hier die Operation. Kann der Facharzt eine Bösartigkeit mit Sicherheit ausschliessen, kann der Hautfleck narbenfrei mittels Laser entfernt werden.
Therapiemöglichkeiten
Folgende Methoden kommen als Therapie bei veränderten Hautflecken in Frage:
Chirurgische Entfernung, Abschabung (Curretage), Vereisung (Kryotherapie), Verätzung, Röntgenbestrahlung und vor allem die Lasertherapie. Welche dieser Therapieformen der Facharzt empfiehlt, ist abhängig von der Grösse, der Lokalisation (wo sich der Fleck befindet) und der Art des Hautbefundes.
Es ist empfehlenswert, alle pigmentierten, dunklen oder braunen Hautflecken von einem Dermatologen untersuchen zu lassen. Andere Spezialisten wie Chirurgen, plastische Chirurgen, Hausärzte etc. haben im Allgemeinen zu wenig Erfahrung um ganz klar zwischen Gutartigkeit oder Bösartigkeit eines Hautfleckens zu unterscheiden. Auch besitzen operativ tätige Dermatologen die grösseren Erfahrungen um solche Hautoperationen durchzuführen und abzuschätzen, wann eine Operation sinnvoll ist und wann der Hautbefund kosmetisch optimal mittels Laser entfernt werden kann.
Muttermale, Alterswarzen oder Altersflecken von denen keine Gefahr ausgeht, können durch den Patienten selbst beobachtet werden. Dabei sollte auf Farbveränderungen, Grössenwachstum, Veränderungen des Randes oder Unebenheiten geachtet werden.
Sind diese gutartigen Pigmentflecken für den Patienten ästhetisch störend, können auch sie entfernt werden, wobei es sich in diesem Fall aber um eine kleine Schönheitsoperation handelt, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist.
Die Kosten werden dann von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen. Welches Therapieverfahren hierbei gewählt wird, entscheidet der Facharzt nach seinen Erfahrungen und seiner Praxisausstattung. Die Therapieverfahren sind für den Arzt unterschiedlich zeitaufwändig, daher kann keine allgemeine Preisangabe gemacht werden. Es handelt sich um Kosten ab 150 Fr, mit höheren Beträgen muss aber gerechnet werden.
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